Für immer mehr Menschen verwirklicht sich der Traum vom eigenen Heim in Form von Wohnungseigentum. Damit der Traum nicht zum Alptraum wird, gibt es sowohl beim Erwerb und der Finanzierung von Wohnungseigentum als auch im Zusammenleben der Eigentümergemeinschaft wichtige Regeln zu beachten. Teilungserklärung, Sondereigentum und Wohnungseigentümerversammlung dürfen für den Eigentümer im Sinne eines geordneten Zusammenlebens keine Fremdworte sein.

Wir beraten Sie über Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft, einzelnen Eigentümern und dem Verwalter, um Auseinandersetzungen zu vermeiden. Im Streitfall vertreten wir Ihre Interessen in der Wohnungseigentümerversammlung und vor Gericht.

Ihre Ansprechpartner:

Mathias Schmitt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Hendrik Fromlowitz

Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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