Das Versicherungsrecht setzt sich aus dem allgemeinen Versicherungsrecht des Versicherungsvertragsgesetzes und den Allgemeinen Bedingungen der einzelnen Versicherungszweige zusammen. Da sich durch die Aufteilung der Rechtsmaterie für jeden Versicherungszweig ein „eigenes Recht“ herausgebildet hat, steckt der Teufel im Versicherungsrecht, mehr als in jedem anderen Rechtsgebiet, im Detail. Ohne fachkundige Hilfe ist der Versicherungsnehmer oftmals hilflos dem Zusammenspiel von Haftungsbeschränkungen, Risikoausschlüssen und sonstigen besonderen Versicherungsbedingungen ausgesetzt.
Wir sind Ihnen bei der Geltendmachung von Versicherungsschäden aller Art behilflich. Ihre Ansprüche werden zeitnah angemeldet, konsequent verfolgt und oft genug in persönlichen Verhandlungen mit der Versicherung kurzfristig durchgesetzt.