Es kommt vor, dass man einen Anhörungsbogen der Polizei erhält und überhaupt nicht weiß, was dieser Anhörung zu Grunde liegt. Ab einem frühen Stadium polizeilicher Ermittlung gilt man als Beschuldigter und hat damit besondere Rechte, sich zu verteidigen. Wir verteidigen Sie von Beginn an und versuchen durch frühes Einwirken auf die Ermittlungen „Licht ins Dunkel zu bringen“. Auch nach dem Abschluss der Ermittlungen beginnt mit der Eröffnung eines Strafverfahrens eine Zeit der Ungewissheit und die Angst vor einer empfindlichen Strafe. Wir lassen Sie dabei nicht alleine. Wir sorgen dafür, dass ein Sachverhalt juristisch korrekt erfasst wird und setzen uns bei möglichen Absprachen mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht für Sie ein. Eine Strafverhandlung ist nicht selten von Taktieren geprägt, auch ein Deal im Strafprozess unterliegt bestimmten Regeln. Wenn es um viel geht, ist Leidenschaft bei der Rechtsanwendung gefragt. Wir setzen uns für Sie ein. Durch ein immer enger zusammen wachsendes Europa, erlangt das Europäische Recht auch im Hinblick auf die Strafverfolgung immer mehr Gewicht. Eine mögliche Rechtsetzung im Bereich europäischen Strafrechts kann auch Auswirkungen auf das Recht der einzelnen Länder haben. „Europol“ ist für uns kein Fremdwort, die Entwicklung des „Europäischen Haftbefehls“ haben wir im Blick.

Ihre Ansprechpartner:

Dr. Lenhard Teigelack

Fachanwalt Verkehrsrecht
Vertragsanwalt des ADAC

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Marvin Rautenberg

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Michael Sternberger

Fachanwalt für Erbrecht 

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