Das Schadensersatz- und Haftungsrecht befasst sich mit der Verantwortlichkeit für die Beeinträchtigung fremder Güter, wie z.B. Leben, Gesundheit, Eigentum und Vermögen und der Art und Weise dieser Beeinträchtigungen. Das aktuelle Schadensrecht ist vom Prinzip der gleichwertigen Wiederherstellung der materiellen Vermögenslage des Geschädigten geprägt. In den vom Gesetz vorgesehenen Fällen kann auch Schmerzensgeld verlangt werden.

Wir beraten Sie, welchen Schaden Sie ersetzt verlangen können, wer für den Schaden aufkommt und ob Sie auch zusätzlich Schmerzensgeld verlangen können.

Ihre Ansprechpartner:

Marvin Rautenberg

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Michael Sternberger

Fachanwalt für Erbrecht 

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