Wenn einer eine Reise tut, dann kann er viel erzählen. Ihm kann aber auch viel passieren. Ob Buchungsfehler, Flugverspätung, Gepäckverlust oder Baulärm am Urlaubsort, es gibt nichts, wogegen der Pauschal- oder Individualtourist gefeit wäre, wenn er die schönsten Wochen des Jahres außerhalb der eigenen vier Wände verbringt.

Wir können Sie zwar vor Pleiten, Pech und Pannen im Urlaub nicht bewahren, setzen aber Minderungs- und Schaden- ersatzansprüche gegen den Veranstalter, den Ferienhausvermieter, die Fluglinie oder das Reisebüro notfalls gerichtlich durch.

Ihre Ansprechpartner:

Jan Stock

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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