Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist von einer zunehmenden Bedrohung menschlichen Verhaltens mit Strafe oder Buße geprägt. Bevorzugt im Straßenverkehr, aber auch in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens werden bloße Verstöße gegen Formvorschriften oder „Kavaliersdelikte“ mit einer empfindlichen Strafe oder Geldbuße geahndet. Nicht selten unterlaufen gerade in Bußgeldverfahren den zuständigen Verwaltungsbehörden bei der Sachverhaltsermittlung oder rechtlichen Würdigung des ermittelten Sachverhaltes Fehler, die zur Aufhebung eines Bußgeldbescheids oder sonstigen Verfahrenseinstellung führen können.

Wir überprüfen für Sie die behördlichen oder staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen und versuchen, auf eine schnelle Verfahreneinstellung hinzuwirken, um die für Sie mit einem Ermittlungsverfahren verbundenen Belastungen so gering wie möglich zu halten. Kommt es dennoch zur gerichtlichen Hauptverhandlung, verteidigen wir Sie dort engagiert gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben

Ihre Ansprechpartner:

DR. LENHARD TEIGELACK

Fachanwalt Verkehrsrecht
Vertragsanwalt des ADAC

zum Profil 

Marvin Rautenberg

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

zum Profil 

Michael Sternberger

Fachanwalt für Erbrecht 

zum Profil