Wegen der immensen wirtschaftlichen Auswirkungen von Grundstücksgeschäften auf alle Beteiligten, kommt der rechtlichen Gestaltung der Geschäfte besondere Bedeutung zu. Der Gesetzgeber trägt dieser Bedeutung Rechnung, indem er für Grundstücksgeschäfte die notarielle Beurkundung vorschreibt. Die notarielle Form gilt nicht nur für den Kauf und Verkauf von Grundstücken, sondern auch für die Belastung mit Hypotheken, Grundschulden oder Dienstbarkeiten.

Wir beraten Sie anwaltlich zu Fragen der Vertragsgestaltung und zu allen sich aus Grundstücksangelegenheiten ergebenden Rechtsproblemen.

Ihre Ansprechpartner:

Michael Sternberger

Fachanwalt für Erbrecht 

zum Profil 

Hendrik Fromlowitz

Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

zum Profil 

Dr. Jan Teigelack

Notar a.D.
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

zum Profil