In einem Satz auf den Punkt: Das Erbrecht regelt die Zuordnung des Vermögens eines Menschen nach seinem Tode. Dabei kommt diesem Rechtsgebiet mit zunehmendem Wohlstand bereits seit Jahren eine immer größere Bedeutung zu. Regierungsamtliche Schätzungen gehen davon aus, dass in den nächsten Jahrzehnten allein in der Bundesrepublik private und betriebliche Vermögen von mehreren hundert Milliarden Euro vererbt werden.

Das Schöne daran: Ist von potenziellen Erblassern für den persönlichen Fall keine individuelle Regelung getroffen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das Dumme daran: In der Praxis ist diese von den Beteiligten oft genug weder erwünscht, noch zweckmäßig, da sie dem Willen des Vererbenden im Einzelfall einfach nicht immer gerecht wird. Schon allein aus diesem Grunde empfiehlt es sich daher, seine eigene Vermögensnachfolge – auch aus steuerlichen Gründen – bereits zu Lebzeiten zu regeln.

Unsere Fachanwälte und Notare sind Ihnen bei der Abfassung von rechtssicheren Testamenten bzw. Erbverträgen gerne behilflich und stehen im Erbfall zur Regelung sämtlicher Nachlassangelegenheiten zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner:

Michael Sternberger

Fachanwalt für Erbrecht 

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Hendrik Fromlowitz

Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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