Die Automobilbranche ist traditionell eine der wichtigsten Säulen der deutschen Wirtschaft. Schon allein der Handel mit neuen und gebrauchten Fahrzeugen erreicht dabei in der Bundesrepublik aktuell eine Größenordnung von etwa vier Millionen neuzugelassenen Autos pro Jahr. Eine Zahl, die die bedeutende Stellung des Autokauf- und Leasingrechts unter den juristischen Fachgebieten unserer Kanzlei manifest unterstreicht.

Wer sich für die Anschaffung eines Fahrzeugs entscheidet, hat Anspruch auf ein rundum funktionsfähiges und mangelfreies Auto. Genau dies ist jedoch längst nicht immer der Fall. In diesen Situationen vertreten unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht betroffene Autokäufer gegen einigungsresistente Verkäufer, die etwaige Mängel nicht auf gütlichem Wege beseitigen möchte. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte, entwickeln eine erfolgversprechende Strategie und stimmen die weitere Vorgehensweise in einem Fall eng mit Ihnen ab.

Auf diese Weise sind unsere Mandanten auf eine Auseinandersetzung gut vorbereitet und müssen im Streitfall nicht auf ihr gutes Recht bei Fahrzeugkauf, -finanzierung und –leasing verzichten.

Ihre Ansprechpartner:

Marvin Rautenberg

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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