Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde 1951 verabschiedet und regelt die Regelungen für das Wohneigentum, darunter die Bildung von Wohneigentum, die Verwaltung und die Aufteilung in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Auch die Vorschriften für die Wohnungseigentümerversammlung und die Beschlüsse, die dort gefasst werden, sind im Gesetz enthalten.

Am 1. Dezember 2020 trat eine Überarbeitung des WEG in Kraft, die umfangreiche Veränderungen für Wohnungseigentümer und Verwalter mit sich brachte. Die offizielle Bezeichnung lautet: „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften“.

Ihre Ansprechpartner:

Mathias Schmitt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

zum Profil 

Hendrik Fromlowitz

Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

zum Profil