Rechtsgebiete » Urheber-, Medien- und Markenrecht
Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst das geistige Eigentum, das eine Sammelbezeichnung für Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Urheberrechte ist. Das geistige Eigentum bezeichnet Exklusivrechte an immateriellen Gütern (Ideen, Konzepten, Werken, Informationen). Dabei wird meist jedem, außer dem Rechteinhaber oder Lizenznehmer, Verwendung, Nachahmung oder unerlaubte Kopie (Nutzung) der Immaterialgüter verboten.Im praktischen Rechtsverkehr spielen die Nutzungsrechte eine ganz maßgebliche Rolle, die die Partizipation Dritter an der Errungenschaft, sowie deren generelle Vermarktung regeln. Insbesondere aufgrund der steigenden Produktpiraterie erlangen die Verletzungsfolgen eine immer stärkere Gewichtung in der juristischen und alltäglichen Praxis. Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienst- leistungen zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren und Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden. Oft ist es schwierig, geistiges Eigentum juristisch zu kategorisieren. Wenn Sie selbst ihr Eigentum schützen möchten oder von einem Dritten wegen angeblichen Verstoßes gegen dessen Eigentum in Anspruch genommen werden, helfen wir Ihnen gerne.

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