Rechtsgebiete » Schadensersatz- und Haftungsrecht
Das Schadensersatz- und Haftungsrecht befasst sich mit der Verantwortlichkeit für die Beeinträchtigung fremder Güter, wie z.B. Leben, Gesundheit, Eigentum und Vermögen und der Art und Weise dieser Beeinträchtigungen. Das aktuelle Schadensrecht ist vom Prinzip der gleichwertigen Wiederherstellung der materiellen Vermögenslage des Geschädigten geprägt. In den vom Gesetz vorgesehenen Fällen kann auch Schmerzensgeld verlangt werden.Wir beraten Sie, welchen Schaden Sie ersetzt verlangen können, wer für den Schaden aufkommt und ob Sie auch zusätzlich Schmerzensgeld verlangen können.

Urteile aus dem „Schadensersatz- und Haftungsrecht”:
Rücktritt vom Neuwagenkaufvertrag: Beurteilung der Unerheblichkeit einer Pflichtverletzung bei einem behebbaren Mangel
Kaufvertrag: Richtlinienkonforme Auslegung des Nacherfüllungsanspruchs bei Mängeln der Kaufsache; Beschränkung auf den Verbrauchsgüterkauf
