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[Reiserecht]
Ihre Rechte als Reisender oder Fluggast
25.06.2013Leider bringt nicht jeder Urlaub die gewünschte Erholung. Das Vier-Sterne-Hotel entpuppt sich als Baustelle und der Blick aufs Meer ist von anderen Baustellen verstellt.
Besonders beachten muss der Reisende, dass die Mängel vor Ort mitgeteilt und anschließend binnen eines Monats schriftlich beim Reiseveranstalter angemeldet werden.
Dass Flüge mittlerweile genauso pünktlich sind wie die Bahn, ist kein großes Geheimnis. Oft wissen die Fluggäste aber nicht, an wen sie sich wenden müssen. Gerade bei Pauschalreisen wird der Fluggast gerne vom Reiseunternehmen an die Fluglinie und von dort zurückverwiesen. Dabei ist gerade das Fluggastrecht im deutschen Recht noch stärker, als das Reiserecht.
