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[Reiserecht]
Rückzahlungsanspruch bei Rücktritt vom Flug
19.11.2014Nach einem neuen Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 06.06.2014 - Az. 2-24 S 152/13) trifft die Fluggeselschaft eine sekundäre Beweislast die ersparten Aufwendungen und anderweitig Erzielten Erlöse für den konkreten Flug darzulegen und zu beziffern. Erst dann ist es Sache des Passagiers darzulegen und zu beweisen, dass die Fluggesellschaft höhere Aufwendungen erspart hat, bzw. höhere Erlöse erzielt hat, als behauptet.
Insofern dürften dem Reisenden hohe Ersattungsansprüche zustehen, sollte der Rücktritt vom Flug erklärt werden.
Bei Fragen zum Reiserecht steht Ihnen Rechtsanwalt Peer Reitner gerne zur Verfügung.
