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[Arbeitsrecht]
Bundesarbeitsgericht: Durschnittsnote im Arbeitszeugnis ist
18.11.2014Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18.11.2014 - Az. 9 AZR 584/13 - für Klarheit im Arbeitsrecht gesorgt: Die Durchschnittsnote im Arbeitszeugnis ist "befriedigend".
Das Bundesarbeitsgericht geht dabei anders als die Gerichte der Vorinstanz nicht von Studien aus, nach denen fast 90 % der untersuchten Zeugnisse die Schlussnote "gut" oder "sehr gut" aufweisen, sondern vielmehr von der Note "befriedigend" als mittlere Note der Zufriedenheitsskala.
Begehrt ein Arbeitnehmer in einem Zeugnis eine bessere Note als "befriedigend", so muss dieser also darlegen, dass er den Anforderungen "gut" oder "sehr gut" gerecht geworden ist.
Hat ein Arbeitnehmer ein Zeugnis mit der Note "ausreichend" oder "mangelhaft" erhalten, so muss hingegen der Arbeitgeber das Gericht davon überzeugen, dass der Arbeitnehmer unterdurchschnittliche Leistungen erbracht hat.
Wenn auch Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden sind, so steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Gero Klinkahmmer für Fragen zur Verfügung.
