Aktuelles
[Vertrags- und Verbrauchervertragsrecht]
Preisänderungsklauseln in Erdgassonderverträgen unwirksam
23.09.2014Nach Urteil des BGH vom 14.05.2014 –VIII ZR 114/13- ist eine durch allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Erdgassondervertrag bestimmte Preisregelung, die zum einen die Berechnung des bei Vertragsbeginn geltenden Arbeitspreises und zum anderen auch die Berechnung späterer Preisänderungen beinhaltet nur insoweit der Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 3 S. 1 BGB entzogen, als sie den bei Vertragsbeginn geltenden Arbeitspreis bestimmt. Soweit sie künftige, noch ungewisse Preisanpassungen regelt, findet die Inhaltskotrolle statt.
Im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist eine Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, die den Arbeitspreis für Gaslieferungen zu bestimmten Zeitpunkten allein an die im Einzelnen definierte Preisentwicklung für Heizöl koppelt, AGB-rechtlich nicht zu beanstanden.
