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[Reiserecht]
Erkrankung nach dem Online-Check-In ist noch vom Versicherungsschutz umfasst
12.08.2014Der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung endet nicht, wenn bei einer Flugreise schon der Online-Check-In getätigt wurde, da damit die Reise noch nicht angetreten ist (AG München 30.10.13, 171 C 18960/13). Nach den Versicherungsbedingungen der Reiserücktrittsversicherung beginnt der Versicherungsschutz mit der Buchung der Reise und endet mit dem Antritt der Reise. Mit dem Online-Check-In sei die Reise aber noch nicht angetreten, so das Gericht. Der Versicherer müsse daher zahlen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Bei Rechtsfragen zum Reiserecht steht Ihnen Rechtsanwalt Peer Reitner zur Verfügung.
