Aktuelles
[Reiserecht]
Reiseveranstalter darf Flugzeiten nicht ohne weiteres ändern
04.03.2014Mit Urteil vom 10.12.2013 entschied der Bundesgerichthof über die Gültigkeit zweier AGB Klauseln, die viele Reiseveranstalter in ihren AGBen verwenden: "Die endgültige Festelegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich." Der BGH entschied, dass diese Klauseln unwirksam sind und den Reisenden unangemessen benachteiligen. Der Reisende darf darauf vertrauen, dass entgegen der ersten Vertragsklausel die Reisezeiten nicht ohne sachlichen Grund geändert werden und der angegebene Zeitraum nicht vollständig aufgegeben wird.
BGH, Urteil vom 10.12.2013, Az. X ZR 24/13
